ALGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON STYQX
Artikel 1: Gültigkeit
1.1. Diese Bedingungen sind Anwendung auf alle Angebote und auf alle von STYQX abgeschlossenen Vereinbarungen, Koningsspil 1A, 4661 TW Halsteren, KvK 20168201.
1.2. Unter 'voorwaarden' sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von STYQX zu verstehen.
1.3. Unter 'overeenkomst' versteht man den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und STYQX. Unter 'opdracht' wird ebenfalls die Auftragsannahme verstanden.
1.4. Durch Annahme des Angebots von STYQX akzeptiert der Auftraggeber die Bedingungen von STYQX.
1.5. Durch das Aufgeben einer Bestellung im Webshop (styqx.nl) von STYQX akzeptiert der Käufer die Bedingungen von STYQX.
1.6. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.7. STYQX wird sich nicht auf diese Bedingungen in Verträgen mit Verbrauchern berufen, wenn diese Bedingungen die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers verletzen oder beeinträchtigen.
Artikel 2 : Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner und/oder Dritter
2.1. STYQX akzeptiert die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
2.2. Eine etwaige Anwendbarkeit der AGB des Auftraggebers berührt jedoch nicht die Anwendbarkeit der Bedingungen von STYQX.
2.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung auf den dafür bestimmten Auftrag.
Artikel 3 : Pflichten von STYQX
3.1. STYQX verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten und/oder die zu liefernden Produkte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und des Vertrags auszuführen.
Artikel 4 : Pflichten des Auftraggebers / Käufers
4.1. Der Auftraggeber / Käufer sorgt dafür, dass STYQX am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Zeit verfügen kann über; A: Falls van Anwendung; die für die Einrichtung der Arbeit benötigten Daten und Genehmigungen (wie Bewilligungen, Ausnahmen und Verfügungen etc.), alles in Übereinstimmung mit den Anweisungen von STYQX. B: Den Raum, in dem die Arbeit ausgeführt werden muss. C: Ausreichend Möglichkeiten für Anlieferung, Lagerung und/oder Abtransport von Materialien und Werkzeug. D: Strom, Wasser und Toilette.
4.2. Falls die Option 'Montage aan huis' in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber / Käufer die betreffenden Wände und/oder Decken von losen Teilen (z. B. Putz, Farbe oder Tapete) zu befreien und diese vollständig eben, staubfrei, trocken und fettfrei bereitzustellen.
4.3. Der Auftraggeber / Käufer hat keinen Anspruch auf Erstattung der in Absatz 1 und Absatz 2 genannten Dinge, es sei denn, bei Vertragsschluss wurde etwas anderes vereinbart.
4.4. Wenn der Auftraggeber / Käufer selbst für die Lieferung bestimmter Materialien und/oder die Ausführung bestimmter Teile der Arbeit sorgt, haftet er, wenn dies nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt.
Artikel 5 : Angebot
5.1. Angebote sind freibleibend und maximal 30 Tage gültig.
Artikel 6 : Preise
6.1. Die vom Auftragnehmer in Angeboten genannten Preise sind inklusive 21% MwSt., sofern nicht ausdrücklich im Webshop oder im Angebot anders angegeben. Die Preise basieren auf den zu diesem Zeitpunkt kostenbestimmenden Faktoren.
6.2. Zwischenzeitliche Änderungen der Materialpreise, die mehr als drei Monate nach Vertragsschluss entstehen, können vom Auftragnehmer an den Auftraggeber weiterberechnet werden.
Artikel 7 : Mehrarbeit
7.1. Die Arbeit umfasst nur die im Angebot spezifizierten Tätigkeiten oder was unter der Option 'Montage aan huis' fällt. Die Kosten für Mehrarbeit gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
7.2. Mehrarbeit wird abgerechnet op Basis van gewerkte uren en gebruikte materialen.
7.3. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen in artikel 7A:1646 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 8 : Lieferzeit
8.1. Die Lieferzeit für Produkte beträgt maximal 30 Werktage, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
8.2. Die Lieferzeit für Dienstleistungen, wie die 'Montage aan huis', beträgt maximal 180 Werktage, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Artikel 9 : Transport
9.1. Alle Produkte, die von STYQX geliefert werden, werden frachtfrei geliefert, sofern der Bestellbetrag höher ist als € 250,00 und die Lieferadresse sich in den Niederlanden befindet. Die Watteninseln sind hiervon ausgenommen.
9.2. Sonstige Transportkosten gehen zulasten des Auftraggebers.
9.3. Der Transport der Produkte erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
9.4. STYQX kann nicht für mögliche Beschädigungen an Produkten haftbar gemacht werden, die während des Transports entstehen können.
Artikel 10 : Unvorhergesehene Kosten
10.1 STYQX ist berechtigt, unvorhergesehene Kosten, die durch eine Ursache entstehen, die STYQX nicht anzulasten ist, dem Auftraggeber / Käufer in Rechnung zu stellen.
10.2. Von unvorhergesehenen Kosten spricht man, wenn die Kosten mehr als drei Monate nach Vertragsschluss entstanden sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.
10.3. Wenn STYQX feststellt, dass die Montage nicht ausgeführt werden kann, wenn sie am Tag der Montage vor Ort ankommen, ist STYQX gezwungen, 30% der Montagekosten in Rechnung zu stellen, mit einem Minimum von € 500,00. Dies betrifft unter anderem Materialien, die die Ausführung der Montage blockieren oder verzögern, sowohl an der Wand als auch an der Boden. Dies gilt auch, wenn sich Personen auf der Arbeitsfläche befinden, wodurch STYQX nicht ausreichend Platz für die Verarbeitung und Montage der Produkte hat.
10.4. STYQX ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Höhe der unvorhergesehenen Kosten in Kenntnis zu setzen.
Artikel 11 : Aussetzung und Rücktritt
11.1 Wenn der Auftraggeber / Käufer die Ausführung vorübergehend aussetzt oder vollständig zurückzieht aufgrund einer Ursache, die STYQX nicht zuzurechnen ist, ist STYQX berechtigt, Ersatz seines Schadens zu verlangen.
11.2 Zieht der Auftraggeber / Käufer den Auftrag zurück, ist er verpflichtet, die von STYQX bereits beschafften Materialien und Rohstoffe, ob verarbeitet oder nicht, zum Selbstkostenpreis einschließlich Löhnen und Sozialabgaben zu übernehmen.
11.3 Bei Rücktritt vom Auftrag schuldet der Auftraggeber STYQX als Entschädigung den Betrag von 30% des vereinbarten (Montage-)Preises.
11.4 Eine Partei, die verpflichtet ist, zuerst zu leisten, ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung auszusetzen, wenn begründete Befürchtung besteht, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen wird
Artikel 12 : Meldungsfrist und Garantie
12.1 STYQX ist verpflichtet, ordnungsgemäße und einwandfreie Arbeiten zu liefern, die den gesetzlichen Anforderungen und dem Vertrag entsprechen.
12.2 Der Auftraggeber / Käufer ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach Lieferung gründlich auf Mängel zu überprüfen, bevor sie verwendet, eingebaut oder montiert werden. Diese Prüfung muss innerhalb von acht Tagen nach Lieferung und vor Gebrauch, Einbau oder Montage erfolgen.
12.3 Mängel, die bei einer gründlichen Untersuchung hätten festgestellt werden können, müssen binnen acht Tagen nach Abnahme schriftlich und spezifiziert an STYQX gemeldet werden.
12.4 Mängel, die bei gründlicher Untersuchung nicht erkennbar waren, müssen vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung dieser Mängel schriftlich an STYQX gemeldet werden.
12.5. STYQX muss in die Lage versetzt werden, die Mängel zu überprüfen.
12.6. STYQX ist nicht verantwortlich für Mängel, die durch das Nicht-, Nicht-rechtzeitige oder Nicht-vollständige Bereitstellen von Informationen entstehen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen muss.
12.7 Der Auftraggeber / Käufer haftet für Schäden, die durch Baustoffe, Materialien oder Hilfsmittel verursacht werden, die von ihm oder in seinem Namen bereitgestellt oder vorgeschrieben wurden.
12.8 Wenn der Auftraggeber / Käufer wünscht, dass bestimmte Materialien oder Teile von namentlich genannten Herstellern oder Lieferanten geliefert werden, ist STYQX nicht zu einer weitergehenden Verantwortung oder längeren Garantiezeit verpflichtet, als der Hersteller oder Lieferant dieser Teile oder Materialien gegenüber STYQX zu übernehmen bereit ist.
12.9 STYQX gewährt ausschließlich eine Garantie auf die von ihnen erbrachte Arbeit für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.
12.10 STYQX ist nicht verantwortlich und kann nicht haftbar gemacht werden für das Ablösen von Leisten und Elemente (alle Produkte, die wir anbieten) durch die Einwirkung des Gebäudes oder durch Vibrationen, verursacht z. B. durch vorbeifahrenden Verkehr.
12.11. Die gelieferten Produkte fallen stets unter die Herstellergarantie des jeweiligen Herstellers.
Artikel 13 : Haftung
13.1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, Betriebs- und/oder Folgeschäden in einer höheren Summe zu ersetzen, als von seiner Berufshaftpflichtversicherung in dem betreffenden Fall gedeckt wird.
Artikel 14 : Zahlung
14.1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Rechnung zu erfolgen.
14.2. STYQX ist berechtigt, falls die Zahlung der Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist eingegangen ist, dem Auftraggeber den gesetzlichen Zinssatz in Rechnung zu stellen, berechnet ab dem Tag des Versands der Rechnung.
14.3. Nach ordnungsgemäßer Mahnung ist STYQX berechtigt, alle durch die Säumnis verursachten Kosten außerhalb der Hauptsumme und Zinsen, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, geltend zu machen, einschließlich der Kosten von Anwalt, Rechtsbeistand, Vertreter, Gerichtsvollzieher und Inkassobüro.
14.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% der Hauptsumme zuzüglich Zinsen, mit einem Minimum von € 115,00.
14.5. Die Zahlungsforderung ist sofort fällig, wenn der Auftraggeber in Verzug ist oder eine der Parteien den Vertrag aufgelöst hat.
14.6. Solange nicht oder nur teilweise bezahlt wurde, bleibt STYQX berechtigt und befugt, die von ihr gelieferten und beim Vertragspartner vorhandenen Gegenstände ohne gerichtliche Einschaltung zurückzunehmen, ungeachtet weiterer Maßnahmen gegenüber dem Vertragspartner.
Artikel 15 : Auflösung
15.1. Bleibt eine der Parteien in Verzug, nachdem diese Partei von der Gegenpartei in Verzug gesetzt wurde, ist letztere berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Das Recht zur Auflösung besteht in jedem Fall, wenn die Gegenpartei:
A: in den Zustand der Insolvenz gerät
B: Stundung der Zahlung oder Schuldenbereinigung beantragt
C: die Anordnung einer Betreuung beantragt wird, wenn irgendwelche Pfändungen an Gegenständen und/oder Forderungen des Auftraggebers / Käufers vorgenommen werden
D: im Todesfall bzw. bei Liquidation oder Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers / Käufers.
Artikel 16 : Eigentumsvorbehalt
16.1. STYQX behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen vor, bis der Auftraggeber seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
Artikel 17 : Raum
17.1. Für die Montage aller Produkte sollte der Raum, soweit möglich, frei von Möbeln, Gemälden, Accessoires etc. sein. In jedem Fall muss überall mindestens 1 Meter freier Raum, gemessen von den Wänden, vorhanden sein.
17.2. Wenn Leisten teilweise oder ganz an der Decke montiert werden müssen, muss der Raum vollständig frei von Möbeln, Gemälden, Accessoires etc. sein.
17.3. Der Raum muss frei von Staub und (Bau-)Abfall sein.
17.4. Die Raumtemperatur sollte mindestens 18 Grad und maximal 25 Grad betragen.
17.5. Die Luftfeuchtigkeit im Raum sollte mindestens 40% und maximal 70% betragen.
17.6. Im Raum muss es möglich sein, Produkte maßgerecht zu sägen und in Kleber zu verarbeiten. Wenn dies nicht in dem Raum möglich ist, in dem die Produkte angewendet werden sollen, muss ein anderer, auf derselben Etage gelegener Raum zur Verfügung gestellt werden, um diese Arbeiten ausführen zu können.
Artikel 18 : Untergrund
18.1. Die Wand und/oder Decke müssen eben, trocken, staub- und fettfrei sein sowie frei von möglicherweise losen Teilen wie Tapete und Putz.
18.2. Falls erforderlich, schleift und reinigt der Kunde die Untergrund selbst.
18.3. Die Leisten werden der Form der Wand und/oder Decke entsprechend verklebt. Wenn die Untergrund nicht eben ist, können diese Abweichungen möglicherweise sichtbar werden und sich in den Leisten zeigen. Dies muss bei der Abnahme vom Kunden akzeptiert werden.
18.4. Der Kunde muss selbst feststellen, aus welchem Material die Untergrund besteht. Abhängig von dem Material muss der Kunde die von STYQX empfohlene Kleber mitbestellen.
18.5. Der Kunde muss selbst feststellen, ob die Untergrund trocken, feucht oder nass ist. Abhängig von der Feuchtigkeit der Untergrund muss der Kunde die von STYQX empfohlene Kleber mitbestellen.
Artikel 19 : Material
19.1. Alle Produkte und Kleber müssen mindestens 24 Stunden vor der Montage im Raum, in dem sie montiert werden sollen, akklimatisiert werden.
19.2. Der Kunde muss beim Bestellen der benötigten Produkte selbst einen Verschnitt von ca. 5 - 20 % berücksichtigen. Der Verschnitt hängt von der Größe der Leiste und von der Anzahl der Innen- und/oder Außenwinkel ab.
19.3. Falls zu wenig Material bestellt wurde, muss eine neue Bestellung aufgegeben und ebenfalls ein neuer Termin reserviert werden, um das Projekt abschließen zu können. Alle Kosten hiervon trägt der Kunde.
19.4. Die bestellten Produkte können nur montiert werden, wenn die mitbestellten Kleber für die Untergrund geeignet sind.
Artikel 20 : Arbeitszeiten STYQX
20.1. Die 'Montage aan huis' beginnt um 7.00 Uhr an Ihrem Standort.
20.2. Exakte Endzeiten der 'Montage aan huis' sind im Voraus nicht festlegbar; Sie müssen damit rechnen, dass wir gegebenenfalls den ganzen Tag arbeiten, wenn nötig auch abends. Selbstverständlich wird dies rechtzeitig am Tag der 'Montage aan huis' dem Kunden mitgeteilt.
Artikel 21 : Ausgeschlossene Arbeiten
21.3. Sonstige Arbeiten
Artikel 22 : Erreichbarkeit und Einrichtungen
Artikel 23 : Maßnahmen gegen das Coronavirus
23.1. STYQX hält sich an die vom RIVM empfohlenen Maßnahmen. Dies wird auch vom Kunden erwartet.
23.2. Die 'Montage aan huis' kann vorzeitig abgebrochen werden, wenn für STYQX keine Möglichkeit besteht, die Arbeiten vor Ort sicher auszuführen. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen, bevor die 'Montage aan huis' zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wird.
23.3. Der Kunde sorgt dafür, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen anwesenden Personen und dem Personal von STYQX eingehalten wird.
23.4. Der Kunde sorgt dafür, dass die Räume, in denen die 'Montage aan huis' stattfinden soll, vorab gut belüftet sind und während der Arbeiten ebenfalls belüftet werden können.
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